Die Gebühren für unsere Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Folgende Abrechnungsmodalitäten bietet das RVG:
- Abrechnung nach Gebührenstreitwert
- Abrechnung von Rahmengebühren (z.B. Sozialrecht)
- Vereinbarung eines Stundenhonorars
- Vereinbarung eines Festhonorars
Sollten Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse begrenzt sein, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, wobei ich Sie selbstverständlich unterstütze.
Im ersten Beratungsgespräch werde ich mit Ihnen die für Ihr Anliegen optimale Variante zur Abrechnung finden.