Kosten

Die Gebühren für unsere Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Folgende Abrechnungsmodalitäten bietet das RVG:

 

  • Abrechnung nach Gebührenstreitwert
  • Abrechnung von Rahmengebühren (z.B. Sozialrecht)
  • Vereinbarung eines Stundenhonorars
  • Vereinbarung eines Festhonorars

 

Sollten Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse begrenzt sein, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, wobei ich Sie selbstverständlich unterstütze.

Im ersten Beratungsgespräch werde ich mit Ihnen die für Ihr Anliegen optimale Variante zur Abrechnung finden.